Die Zuschuss-Richtlinien bieten die Grundlage zur Bereitstellung von Zuschüssen an Vereine, Einrichtungen und zur Unterstützung des Ehrenamts.
Die Förderung ist freiwillig und die Richtlinien begründen keinen Rechtsanspruch auf Auszahlung der Leistungen, sofern nicht andere Rechtsgrundlagen (z.B. Verträge) diesen Anspruch begründen.
Richtlinien über die Gewährung von
freiwilligen Zuschüssen an Vereine und Organisationen ab 2019
I. Zielsetzung
Insbesondere für Heranwachsende stellen Vereine und Organisationen soziale Räume dar, in denen sie die wichtige Erfahrung machen können, dass sie mit ihrem Wissen und Fähigkeiten in der Gemeinschaft gebraucht werden und somit zu deren Bestand und Weiterentwicklung beitragen. In der Ermöglichung des Erwerbs sozialer Kompetenzen und der Herausbildung von Gemeinsinn der jungen Menschen sieht die Stadt Oelde eine wichtige zukunftsweisende kommunale Aufgabe, die in den Vereinen der Stadt Oelde in vorbildlicher Weise ehrenamtlich durchgeführt wird.
Daher sieht die Stadt Oelde folgende Förderfelder als sinnvoll an:
- die qualifizierte Kinder- und Jugendarbeit in allen Oelder Vereinen
- die ehrenamtliche Arbeit, insbesondere die Kultur- und Integrationsarbeit in den Oelder Vereinen / Organisationen
- den Erhalt von nicht städtischen Sportanlagen / Immobilien im Stadtgebiet der Stadt Oelde und von städtischen Sportanlagen / Immobilien, die durch Vereine verwaltet werden.
- die unentgeltliche Unterstützung von Veranstaltungen aller Oelder Vereine durch die Ausleihe von vorhandenem Veranstaltungsequipment
- die Förderung von Sonderveranstaltungen mit überregionaler Bedeutung für die Stadt Oelde/ Vereinsjubiläen
- Einmalige Zuschüsse zu Bau- und Renovierungsmaßnahmen insbesondere im Sportbereich.
Die hier genannten finanziellen Zuschüsse an die Vereine und Organisationen können
nur ausgezahlt werden, wenn die allgemeine Haushaltslage der Stadt die
Bereitstellung der Mittel erlaubt und die entsprechenden Mittel im jeweiligen Haushaltsplan
ausgewiesen sind. Ein Rechtsanspruch der Zuwendungsempfänger auf Bewilligung der Leistung entsteht aus dieser Zuschussrichtlinie nicht. Auch wenn in Vorjahren ein Zuschuss gewährt wurde, kann daraus kein Rechtsanspruch auf Fortführung der Zuwendung auch in Folgejahren abgeleitet werden. Sofern es die Haushaltslage erfordert, kann auch bei vorhandenem Etatansatz eine Auszahlung im laufenden Haushaltsjahr ganz oder teilweise unterbleiben, wenn eine entsprechende Haushaltssperre erlassen wurde oder der Stadt eine Haushaltssicherung unmittelbar droht.
Auszahlungstermin ist in der Regel der 01.09. eines jeden Jahres.
II. Förderbeträge
III. Schlussbestimmungen
Der Stadtsportverband gibt jährlich einen Rechenschaftsbericht in seiner Frühjahrstagung über die Verteilung der erhobenen Entgelte.
Alle unter „2“ genannten Vereine müssen jährlich bis zum 31.03. eines jeden Jahres den Zuschuss schriftlich bei der Stadt Oelde, Fachdienst 400, Ratsstiege 1, 59302 Oelde, beantragen.
Die Vereine SC Germania Stromberg, VfB Germania Lette und SuS BW Sünninghausen schließen mit dem FD 662 schriftlich eine Pflegeanweisung für die Sportplätze in den Ortsteilen ab. Die Kontrolle der Umsetzung erfolgt durch die FD 662 und 400. (Anweisung liegt aus dem Jahre 2002 vor)
Die Zuschussrichtlinien werden alle 5 Jahre, erstmalig zu den Haushaltsplanberatungen im Herbst 2022 für den Haushalt 2023, überprüft. Der Rat entscheidet aufgrund einer Abwägung der sich dann darstellenden Haushaltslage einerseits und der zwischenzeitlich eingetretenen Preissteigerungen andererseits, ob und in welchem Umfang wieder eine angemessene Anpassung der Zuschussbeträge erfolgen soll. Rechtsansprüche Dritter, insbesondere ein Rechtsanspruch auf fortlaufenden Inflationsausgleich wird hieraus nicht begründet.
Quelle: https://www.oelde.de/de/leben-in-oelde/vereine/vereinsfoerderung/